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Gesetzlicher Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2017 8,84 €

Der gesetzliche Mindestlohn wird erhöht. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt er 8,84 € Brutto anstatt wie bisher 8,50 € Brutto je Zeitstunde. Hiermit verbunden sind einige Fragen, die nachstehend näher beleuchtet werden sollen:

Gilt die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für alle Branchen?

Nein, es gibt Branchen, in denen es zulässig ist, dass weniger als der gesetzliche Mindestlohn bezahlt wird. Dies kann im jeweils für die Branche geltenden Tarifvertrag geregelt werden.

Nach dem Mindestlohngesetz ist es jedoch nur noch bis zum 31. Dezember 2017 zulässig, dass abweichende tarifvertragliche Regelungen dem Mindestlohn vorgehen. Anders ausgedrückt: weniger als der gesetzliche Mindestlohn darf aufgrund einer entsprechenden Regelung im Tarifvertrag nur noch bis zum 31. Dezember 2017 bezahlt werden.

In welchen Branchen darf weniger als der gesetzliche Mindestlohn bezahlt werden?

In folgenden Branchen gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 € brutto je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2017 nicht:

  • Fleischwirtschaft
  • Gartenbaubranche
  • Ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Großwäschereien

Was bedeutet dies konkret für diese Branchen?

Dies bedeutet, dass weniger als 8,84 € pro Zeitstunde bezahlt werden darf. Allerdings dürfen die in diesen Branchen geltenden Tarifverträge ab dem 1. Januar 2017 nicht vorsehen, dass weniger als 8,50 € brutto pro Zeitstunde bezahlt werden. Anders ausgedrückt: Es ist unzulässig, weniger als 8,50 € brutto pro Zeitstunde zu bezahlen.

Ab 2018 wird es nicht mehr zulässig sein, den gesetzlichen Mindestlohn durch Regelungen im Tarifvertrag zu unterschreiten.

Wann erfolgt die nächste Erhöhung des Mindestlohns?

Diese erfolgt zum 1. Januar 2019.

 


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