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Online-Rechtsberatung Arbeitsrecht ab 100,00 € zzgl. MwSt.

Sie haben ein Arbeitsrechtsproblem, benötigen rasch einen Rat und können keinen persönlichen Termin bei einem Rechtsanwalt wahrnehmen?

Ihre Lösung: Die individuelle arbeitsrechtliche Beratung per Telefon, Videotelefonie oder E-Mail.

1. Was ist eine Online-Rechtsberatung?

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Online-Rechtsberatung Arbeitsrecht mit Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Eine Online-Rechtsberatung ist eine Rechtsberatung per Telefon, Videotelefonie oder E-Mail. Sie erfolgt in erster Linie im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung, d.h. einer pauschalen, überschlägigen Einstiegsberatung.

Sie können mir aber auch den Auftrag für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erteilen, näheres siehe unten.

Im Rahmen einer Erstberatung prüfe ich Ihr Arbeitsrechtsproblem und vermittle Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung der Rechtslage per Telefon, Videotelefonie oder E-Mail. Zudem erhalten Sie von mir in diesem Telefonat oder dieser E-Mail eine Empfehlung, wie Sie sich verhalten sollen/können.

Soweit über eine erste rechtliche Einschätzung hinaus die Notwendigkeit oder der Bedarf für eine außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber oder eine Vertretung in einem Gerichtsverfahren besteht, kann dies grundsätzlich ebenfalls online, d.h. durch Absprachen mit Ihnen via Telefon oder E-Mail erfolgen.

2. Was kostet eine Online-Rechtsberatung?

Erstberatung

Eine Online-Rechtsberatung (Erstberatung) Arbeitsrecht kostet zwischen 100,00 € zzgl. MwSt. an (bei geringem Zeitaufwand) und 190,00 € zzgl Mwst (Beratungsumfang ca. eine Stunde).

Nach § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) beträgt die Gebühr für eine Erstberatung maximal 190,00 € zzgl. MwSt.

Die Höhe der für Sie für die Erstberatung anfallenden Rechtsanwaltsgebühren teile ich Ihnen selbstverständlich vor der Bearbeitung/vor Auftragserteilung mit. Je geringer der Zeitaufwand desto geringer sind die für Sie anfallenden Rechtsanwaltsgebühren.

Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, empfehle ich Ihnen, Ihre Versicherung anzurufen. Schildern Sie dort kurz das Arbeitsrechtsproblem und fragen Sie, ob die Kosten der Erstberatung bzw. Onlineberatung übernommen werden. Ich rechne meine Gebühr dann mit Ihrer Rechtschutzversicherung ab.

Beratungshilfeschein: Wenn Sie weder rechtsschutzversichert noch finanziell in der Lage sind, Rechtsanwaltskosten zu bezahlen, können Sie einen sog. Beratungshilfeschein bei dem für Ihren Bezirk zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen können Sie mir an meine Kanzlei in Berlin Lichterfelde schicken. Ich rechne meine Tätigkeit direkt mit der Landesoberkasse ab. Der Eigenanteil, den Sie an mich zu bezahlen haben, beträgt 15,00 € incl. MwSt..

Außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung

Wünschen Sie über eine Erstberatung hinaus eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung stimme ich die dafür entstehenden Rechtsanwaltskosten gerne im Vorfeld mit Ihnen ab.

3. Und so funktioniert die Online-Beratung Arbeitsrecht:

  • Sie können mich anrufen 030 679 665 434, mir eine E-Mail schicken berlin@reichert-recht.com oder Sie erreichen mich über das Kontaktformular.
  • Schildern Sie mir bitte kurz Ihr Arbeitsrechtsproblem. Wichtig ist, dass Sie die wichtigsten Fakten und Daten angeben z.B.
    • Wann wurde Ihnen gekündigt?
    • Wann ist Ihnen die Kündigung zugegangen?
    • Wie viele Arbeitnehmer arbeiten im Betrieb?
    • Gibt es einen Betriebsrat?
    • Sind Sie schwerbehindert?
    • Seit wann besteht das Arbeitsverhältnis?
  • Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten vollständig an.
  • Wenn Sie sich per E-Mail an mich wenden, schicke ich Ihnen per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Darin teile ich Ihnen mit, wie hoch die Rechtsanwaltskosten sind und wann ich Ihre Anfrage bearbeite (in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen).
  • Ich prüfe Ihren Fall und gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung nebst einer Empfehlung, wie Sie sich angesichts der Rechtslage verhalten sollen/können (per Telefon, Videotelefonie oder E-Mail).
  • Ein Online-Beratungsvertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie sich per E-Mail mit der von mir vorgeschlagenen Gebühr einverstanden erklärt haben und ich Ihnen bestätigt habe, dass Ihre Anfrage für eine Online-Beratung Arbeitsrecht geeignet ist.
  • Ich arbeite bei Onlineberatungen ausschließlich gegen Vorkasse.

4. Welche Online-Produkte werden angeboten?

  • Prüfen der Wirksamkeit einer Kündigung
  • Prüfen eines Aufhebungsvertrages oder eines  Abwicklungsvertrages
  • Fragen zum Thema Kurzarbeit
  • Prüfen der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung
  • Prüfen eines Arbeitszeugnisses
  • Prüfen von Lohnansprüchen (Restlohnansprüche, Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltungsanspruch)
  • Prüfen eines Arbeitsvertrages

Sollten Sie ein anderes Rechtsproblem als die oben genannten haben, können Sie mir gerne dennoch eine Anfrage schicken.

Außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung

Selbstverständlich übernehme ich nach entsprechender Rücksprache mit Ihnen über die Erstberatung hinaus auch die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

5. Widerrufsrecht

Wenn Sie mich mit der Online-Rechtsberatung Arbeitsrecht beauftragt haben, haben Sie ein Widerrufsrecht. Bitte beachten Sie daher meine Widerrufsbelehrung.

Ihre Anfrage

Sie können uns auch über das folgende Formular erreichen. Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus.

    S. Reichert-Hafemeister