Was ist Mutterschutz?
Unter Mutterschutz versteht man alle Reglungen/Gesetze, welche Mütter /werdende Mütter vor und nach der Geburt des Kindes arbeitsrechtlich schützen sollen.
Zum Mutterschutz gehört daher, dass eine werdende Mutter besonderen Kündigungsschutz nach § 17 des Mutterschutzgesetzes (MSchG) genießt, was bedeutet, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung grundsätzlich nicht kündigen darf.
Allerdings muss dem Arbeitgeber in dem Zeitpunkt, in dem er die Kündigung erklären will, die Schwangerschaft bekannt sein oder aber binnen zwei Wochen ab Zugang der Kündigung mitgeteilt werden.
Im Mutterschutzgesetz sind ferner Beschäftigungsverbote für die Zeit vor und nach der Geburt des Kindes geregelt, das Mutterschaftsgeld als Entgeltersatzleistung sowie, ddass werdende Mütter keine sie/das Kind gefährdenden Arbeiten ausführen müssen.
Mutterschutz und Resturlaub
Kann eine werdende Mutter/Arbeitnehmerin den Resturlaub wegen des Mutterschutzes/eines Beschäftigungsverbotes nicht nehmen, so verfällt er deswegen nicht. Sie kann ihn dann nach dem Beschäftigungsverbot im laufenden oderdarauffolgenden Urlaubsjahr nehmen (§ 24 MSchG)