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Unsere Leistungen für Arbeitgeber

Fachanwältin für Arbeitsrecht - Dr. Sabine Reichert-Hafemeister aus Berlin
Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kündigung aus Arbeitgebersicht

Arbeitgebern empfehlen wir in erster Linie, eine Kündigung gut vorzubereiten, auf die Kündigungsfristen sowie mögliche formale Fehler (z.B. Betriebsratsanhörung, schriftliche Kündigung, Zustimmung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales bei Schwerbehinderten etc.) zu achten. Oftmals empfiehlt sich daher eine arbeitsrechtliche Beratung im Vorfeld, um formale Fehler, Fehleinschätzungen und ein kostspieliges sowie zeitaufwändiges Kündigungsschutzverfahren und weitere Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers zu vermeiden. Greifen Sie gerne auf unsere arbeitsrechtliche Expertise zurück. Denn auf folgendes sollten Arbeitgeber, wenn sie das Arbeitsverhältnis kündigen möchten u.a. achten:

Form der Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis endet nur dann, wenn der Arbeitgeber eine wirksame Kündigung ausspricht. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Eine mündliche Kündigung ist unwirksam, ebenso eine solche per z.B. Whatsapp, Fax oder Email. Ferner muss klar erkennbar sein, wem (Name) gekündigt wird und dass es sich um eine Kündigung handelt.

Kündigungen können nur von einer zur Kündigung berechtigten oder von einer vom Arbeitgeber hierzu bevollmächtigten Person erklärt werden, anderenfalls ist die Kündigung formal unwirksam und kann vom Arbeitnehmer bereits deshalb zurückgewiesen werden. Auch hier unterlaufen Arbeitgebern häufig Fehler.

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