Vergütung aus Arbeitgebersicht
Die Vergütung des Arbeitnehmers für dessen geleistete Arbeit ist eine der Hauptleistungspflichten des Arbeitgebers. Daher sollte diesbezüglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Klarheit herrschen, denn Klarheit und damit einhergehend auch klare Regelungen im Arbeitsvertrag vermeiden Streit und unerwartete Forderungen.
Geregelt werden kann somit die monatliche Bruttovergütung des Arbeitnehmers aber auch, wie etwaige Überstunden bezahlt werden und ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderzuwendungen hat wie z. B.:
- Urlaubsgeld,
- eine Weihnachtgratifikation oder
- ein Bonus für Betriebstreue
Rückzahlungsklauseln und ein Freiwilligkeitsvorbehalt sollten sehr sorgfältig geregelt werden.
Wird dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen, gar zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, sind entsprechende vertragliche Vereinbarungen ebenfalls empfehlenswert. Dies z.B. zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer den Dienstwagen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder längerer Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber herausgeben muss.
Weitere Formen der variablen Vergütung sind
- Prämien,
- Boni und
- Tantiemen.
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