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Vergütung bei Führungskräften

Fachanwältin für Arbeitsrecht - Dr. Sabine Reichert-Hafemeister aus Berlin
Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Bei der Vergütung von Führungskräften gibt es oftmals Besonderheiten; denn vielfach wird neben einer Grundvergütung eine variable Vergütung (Bonus oder Provisionszahlungen) vereinbart.

Die Vergütung der Führungskraft für geleistete Arbeit ist eine der Hauptleistungspflichten des Arbeitgebers. Daher sollte diesbezüglich zwischen Arbeitgeber und Führungskraft Klarheit herrschen, denn Klarheit und damit einhergehend auch klare Regelungen im Arbeitsvertrag vermeiden Streit und unerwartete Forderungen.

Die Basis für variable Vergütungen sind oftmals Zielvereinbarungen. In Zielvereinbarungen regeln Arbeitgeber und Führungskräfte, welche Ziele die Führungskraft erreichen muss um variable Vergütungsbestandteile ausgezahlt zu bekommen.

Der sog. Rahmen der Zielvereinbarung wird zumeist im Arbeitsvertrag geregelt, d.h. dort wird z.B. vereinbart, dass der Arbeitgeber mit der Führungskraft alljährlich spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres eine Zielvereinbarung schließt, in welcher die genau definierten Ziele geregelt sind.

Klar definiert werden sollte ferner, wer die Initiativlast zur Zielerreichung hat (zumeist der Arbeitgeber). In der sodann separat ausgehandelten Zielvereinbarung sollten die Ziele exakt definiert und auch darauf geachtet werden, dass die Ziele objektiv erreichbar sind.

Anlass zu Streit zwischen Führungskräften und Arbeitgebern geben oftmals der Zielerreichungsgrad oder aber, dass der Arbeitgeber die Ziele nicht vorgibt. Auch in letztgenanntem Fall können für Führungskräfte noch Ansprüche, z.B. Schadenersatzansprüche bestehen.

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