Abwicklungsvertrag aus Arbeitgebersicht- was ist wichtig?
Der Vorteil eines Abwicklungsvertrages besteht für Arbeitgeber darin, dass ein langwieriges Kündigungsschutzverfahren, das Arbeitgeber in der Regel viel Zeit und Geld kostet, vermieden wird. Auch die Gefahr, dass die Vergütung, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für die Zeitspanne zwischen Ende der Kündigungsfrist und Rechtskraft einer für den Arbeitgeber möglicherweisen negativen Entscheidung über ein Kündigungsschutzverfahren nachbezahlt werden muss, ist beigelegt.
Im Abwicklungsvertrag kann genau geregelt werden, dass und wann das Arbeitsverhältnis endet. Ferner wird vereinbart, welche Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben. Geregelt werden kann daher z.B. wann das Arbeitsverhältnis endet, ob und wie lange der Arbeitnehmer von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt wird, ob eine Abfindung bezahlt wird, welche Note das Zeugnis hat, wie mit dem Resturlaub verfahren wird, ob und welche Ansprüche auf eine variable Vergütung bestehen und wann der Dienstwagen zurückzugeben ist. Weiterhin ist es ratsam, insbesondere bei langen Kündigungsfristen eine sog. Sprinterklausel zu vereinbaren. Diese ermöglicht dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vorzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist zu beenden mit der Folge, dass der Arbeitgeber dann zumindest die Lohnnebenkosten spart.
Wichtig ist, dass der Abwicklungsvertrag zu Beweiszwecken nicht etwa nur mündlich, sondern schriftlich geschlossen wird.
Wir beraten Arbeitgeber gerne individuell, damit ein ausgewogener Abwicklungsvertrag vereinbart werden und ein kostspieliges Kündigungsschutzverfahren vermieden werden kann, mithin das Arbeitsverhältnis beendet wird.
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