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Abwicklungsvertrag bei Führungskräften

Fachanwältin für Arbeitsrecht - Dr. Sabine Reichert-Hafemeister aus Berlin
Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Er wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen, nachdem der Arbeitgeber bereits eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt hat. Mit einem Abwicklungsvertrag vereinbaren der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis endet, weiterhin kann z.B. geregelt werden, dass der Arbeitnehmer eine Abfindungszahlung erhält, freigestellt wird und ihm ein gutes Zeugnis erteilt wird.

Unterschied Aufhebungsvertrag-Abwicklungsvertrag

  • Aufhebungsvertrag: Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich, dass das Arbeitsverhältnis endet. Das Arbeitsverhältnis muss dann nicht gekündigt werden. Das Arbeitsverhältnis wird durch den Aufhebungsvertrag beendet.
  • Abwicklungsvertrag: Im Unterschied zum Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Abwicklungsvertrag schliessen, nachdem vom Arbeitgeber bereits eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erklärt wurde. Anders als der Aufhebungsvertrag kann ein Abwicklungsvertrag theoretisch sogar auch mündlich geschlossen werden, davon ist aber dringend abzuraten. Vielmehr ist zu empfehlen, den Abwicklungsvertrag schriftlich zu vereinbaren.

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