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Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Urlaubs – hilfreiche Tipps gegen diese böse Überraschung

Rückkehr aus dem Urlaub und Kündigung im Briefkasten? Vorab: wichtig ist schnelles Handeln! Eine Kündigung kann Ihnen grundsätzlich auch dann zugehen, wenn Sie im Urlaub / verreist sind. Wenn Sie jedoch schnell handeln ist keine größere Aufregung notwendig; denn dann können Sie sich noch erfolgreich gegen die Kündigung wehren.

Arbeitnehmer oder Führungskraft? Ich habe folgende hilfreiche Tipps für Sie:

Kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während des Urlaubs kündigen?

Grundsätzlich können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer während des Urlaubs das Arbeitsverhältnis kündigen.

Die spannende Frage ist lediglich, ob eine Kündigung dem Arbeitnehmer während des Urlaubs und insbesondere während er verreist ist, zugehen kann. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage bereits am 2. März 2012 beantwortet (BAG vom 22. März 2012, Az 2 AZR 244/11) – und leider grundsätzlich bejaht. Die Richter waren der Auffassung, dass es einem Arbeitgeber auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers möglich sein muss, den Zugang einer Kündigung zu bewirken, damit er den Lauf der Kündigungsfrist in Gang setzen kann.

Kündigung geht Arbeitnehmer auch während des Urlaubs zu

Das Bundesarbeitsgericht hat im oben genannten Urteil entschieden, dass eine Kündigung dem Arbeitnehmer auch während seines Urlaubs zugeht. Dies leider auch dann, wenn der Arbeitgeber die Urlaubsabwesenheit des Arbeitnehmers ausnutzt und sogar genau weiß, dass der Arbeitnehmer im Urlaub und verreist ist. Die Richter waren der Auffassung, dass es einem Arbeitgeber auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers möglich sein muss, den Zugang einer Kündigung zu bewirken, damit er den Lauf der Kündigungsfrist in Gang setzen kann.

Ab Zugang der Kündigung läuft die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage

Die Tatsache, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer auch während des Urlaubs zugeht ist für den Lauf der Frist, innerhalb derer eine Kündigungsschutzklage zu erheben ist, von Relevanz; denn eine Kündigungsschutzklage können Sie als Arbeitnehmer nur binnen drei Wochen ab Erhalt/ab Zugang der Kündigung erheben. Wenn diese Frist verstrichen ist, ist die Kündigung rechtswirksam.

Schutz gegen Kündigungen während des Urlaubs

Vermeiden können Sie es leider nicht, dass Ihnen während des Urlaubs eine Kündigung zugeht. Wichtig ist lediglich, dass Sie dafür Sorge tragen, dass die Kündigungsschutzklage noch rechtzeitig erhoben werden kann. Was ist also zu tun?

Vorsorgemaßnahmen

Wenn Sie eine längere Zeit im Urlaub / verreist sind, können Sie zum Beispiel Ihren Nachbarn bitten, regelmäßig in den Briefkasten zu schauen. Sie können ihm konkrete Anweisungen hinsichtlich Ihrer Post geben, so zum Beispiel, dass er Sie über wichtige Post informiert. Dann könnten Sie bereits im Urlaub einen Rechtsanwalt kontaktieren und darum bitten, die Kündigungsschutzklage zu erheben.

Dies ist oftmals jedoch nicht so einfach, insbesondere wenn Sie im Ausland sind. Wenn Sie jedoch mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen, sollten Sie dringend dafür sorgen, dass Sie auch während des Urlaubs über den Zugang des Kündigungsschreibens informiert werden.

Antrag auf nachträgliche Zulässigkeit der Kündigungsschutzklage

Wenn Sie nicht mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnissen rechnen und durch die Kündigung „böse überrascht werden“, gibt es glücklicherweise Handlungsmöglichkeiten: Sie sind als Arbeitnehmer nicht völlig schutzlos gestellt, wenn Sie wegen Ihres Urlaubs die oben genannte Dreiwochenfrist, innerhalb derer die Kündigungsschutzklage erhoben werden muss, versäumen.

§ 5 des Kündigungsschutzgesetzes bietet Ihnen als Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen sogenannten Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage zu stellen. Dies ist allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Insbesondere ist notwendig, dass Sie nichts dafür können, dass Sie die Frist versäumt haben. Dies müssen Sie nachweisen, indem Sie zum Beispiel beweisen, dass Sie während des Zugangs der Kündigung im Urlaub, das heißt verreist waren.

Zudem ist auch nach der Rückkehr aus dem Urlaub schnelles Handeln gefordert. Denn auch ein solcher Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage kann nur binnen zwei Wochen nach der Rückkehr aus dem Urlaub bei dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht gestellt werden. Danach kann der Antrag nicht mehr gestellt werden mit der Folge, dass die Kündigung rechtswirksam ist und Sie nichts mehr gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses machen können. Zudem müssen Sie zeitgleich mit dem Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage auch die Kündigungsschutzklage erheben, d. h. bei dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht einreichen.


Sie sind Arbeitnehmer oder Führungskraft und haben eine Kündigung erhalten? Rechtsanwältin Dr. Reichert- Hafemeister ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt Sie gerne in ihrem Büro Berlin Lichterfelde-West, Bezirk Steglitz-Zehlendorf, nahe dem Schweizer Viertel. Rufen Sie gerne unter 030 679 665 434 an, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren.