© iStock.com/Mariakray

Aufhebungsvertrag – Basistipps

Was ist ein Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, d.h. ein Vertrag, der zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen wird. In einem Aufhebungsvertrag wird geregelt, wann und zu welchen Konditionen das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Mit einem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis somit durch eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber beendet, ohne dass entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen müssen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einem Abwicklungsvertrag

  • Einen Abwicklungsvertrag können Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, nachdem das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde und wenn z.B. ein Kündigungsschutzverfahren vermieden werden soll.
  • Ein Aufhebungsvertrag wird geschlossen, ohne dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wird. Beide Verträge regeln die Konditionen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wann macht ein Aufhebungsvertrag Sinn, was sind die wichtigsten Vorteile?

Vorteil 1

In einem Aufhebungsvertrag wird geregelt, zu welchen Konditionen das Arbeitsverhältnis beendet wird z.B.

  • ab wann der Arbeitnehmer freigestellt wird,
  • ob er eine Abfindungszahlung erhält und
  • wie hoch diese ist,
  • bis wann er seinen Dienstwagen nutzen darf,
  • welche Resturlaubsansprüche bestehen.

So kann man relativ schnell Rechtssicherheit schaffen, eine Kündigung und ein teures Kündigungsschutzverfahren vermeiden. Ein Aufhebungsvertrag regelt das ob (und auch das wie) der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in kürzerer Zeit als ein Kündigungsschutzverfahren.

Vorteil 2

Der Arbeitnehmer kann mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist, also vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet. Das kann insbesondere dann interessant sein, wenn der Arbeitnehmer eine lange Kündigungsfrist hat und relativ zeitnah in einen neuen Job wechseln möchte.

Vorteil 3

Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer müssen das Arbeitsverhältnis kündigen. Oftmals wird ein Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer ansonsten vom Arbeitgeber auszusprechenden Kündigung geschlossen. Für Arbeitgeber kann das insofern von Bedeutung sein, als dass ein teures Kündigungsschutzverfahren vermieden werden kann und die Wirksamkeit der Kündigung nicht durch das Arbeitsgericht geprüft wird. Weiterhin können sog. Annahmeverzugslohnansprüche vermieden werden.

Worauf muss man als Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag achten?

Ein Aufhebungsvertrag ist nur dann formal wirksam, wenn beide Parteien (also der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer) den Vertrag unterschrieben haben (sog. Schriftformerfordernis). Ein Aufhebungsvertrag kann, muss aber nicht Sperr- und Ruhezeiten hinsichtlich des Anspruches auf Arbeitslosengeld auslösen.

Aber Achtung: ein vernünftig und „rechtssicher“ formulierter Aufhebungsvertrag führt nicht zu solchen Sperr- und Ruhezeiten, d.h. führt nicht zu sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen! Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Verhandlungen so führen, dass Ihr Aufhebungsvertrag nicht zu sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen führt oder Ihren Aufhebungsvertrag zumindest danach überprüfen.

Was sollte in einem Aufhebungsvertrag geregelt werden (Basics-Checkliste)?

  • Das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Bei langen Kündigungsfristen: Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer (sog. Sprinter- oder Turboklausel)
  • Ob eine Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung erfolgt, ob diese widerruflich oder unwiderruflich ist und wie lange der Arbeitnehmer freigestellt wird
  • Ob und in welcher Höhe vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eine Abfindung gezahlt wird
  • Welche Bonusansprüche / variablen Vergütungsansprüche bestehen
  • Resturlaubsansprüche, Urlaubsabgeltungsansprüche, Ansprüche aus Überstundenguthaben
  • Dauer der Nutzung des Dienstwagens
  • Regelungen zum Zwischenzeugnis und Beendigungszeugnis
  • Handhabe der Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung
  • Herausgabeansprüche

Was können wir für Sie tun?

Für Arbeitgeber

Wir beraten Arbeitgeber, wann es taktisch betrachtet ein guter Zeitpunkt ist, dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anzubieten und welches konkrete, individuell auf das Arbeitsverhältnis abgestimmte Angebot dieser Aufhebungsvertrag enthalten sollte.

Für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer vertreten wir unter Berücksichtigung des individuellen Arbeitsverhältnisses beim Aushandeln des Aufhebungsvertrages. Wir beraten aber auch nach Erhalt eines Aufhebungsvertrages. Dies im Hinblick auf z.B. die Abfindungshöhe aber auch dahingehend, dass der Aufhebungsvertrag keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile zur Folge hat.


Sie haben Beratungsbedarf zu diesen oder anderen arbeitsrechtlichen Themen? Sie sind Arbeitgeber und brauchen Unterstützung, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag anbieten möchten? Sie sind Arbeitnehmer und haben einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen? Rechtsanwältin Dr. Reichert-Hafemeister ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist ausschließlich auf die Bearbeitung von Arbeitsrechtsangelegenheiten spezialisiert. Nehmen Sie gerne unter 030 679 665 434 telefonisch Kontakt zu uns auf, um einen zeitnahen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie erreichen uns zudem über unser Kontaktformular. Das Büro finden Sie in Berlin-Lichterfelde-West (Bezirk Steglitz-Zehlendorf).