Werksschliessung-Stellenabbau-betriebsbedingte Kündigung- was tun?
Die Strukturkrise hat leider nicht nur die Automobilindustrie (VW, BMW), sondern die gesamte verarbeitende Industrie erfasst – also auch die Maschinenbau- und Pharmabranche. Stellenabbau und Werksschliessungen und damit einhergehend das Angebot von Aufhebungsverträgen oder betriebsbedingte Kündigungen sind die Konsequenz.
Arbeitnehmer aufgepasst – hier ein paar Tipps:
Stellenabbau und Sozialplan:
Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, wird meist ein Sozialplan erstellt, in welchem der Ausgleich der den Arbeitnehmern durch die Kündigung entstehenden Nachteile geregelt ist – also u.a. die Höhe der Abfindungszahlung, der Wechsel in eine sog. Transfergesellschaft. Lassen Sie prüfen, ob Sie dem Sozialplan unterfallen und was die Regelungen des Sozialplanes für Sie konkret bedeuten.
Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag:
Bitte keinesfalls ohne vorherige Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht unterzeichnen, anderenfalls könnten Ihnen sozialversicherungsrechtliche Nachteile (Sperre Arbeitslosengeldanspruch) drohen oder aber Sie könnten „viel Geld verlieren“ (zu geringes Abfindungsangebot).
Kündigung erhalten?
Sie haben ab Zugang der Kündigung drei Wochen Zeit, um bei dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Lassen Sie sich daher umgehend von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage beraten. Viele betriebsbedingte Kündigungen sind unwirksam. Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich oft, denn entweder einigt man sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung oder Sie „haben Ihren Job wieder“.
Versetzung:
Angebot erhalten, in eine andere Abteilung zu wechseln: auch hier ist Vorsicht geboten. Manche neue Abteilungen werden geschaffen, um sie schnell wieder zu schliessen…
Dokumentation:
Sammeln Sie Beweismaterial wie Stellenausschreibungen, um nachweisen zu können, dass man, obwohl man Ihnen gerade gekündigt hat, Arbeitnehmer sucht und man Sie daher auf einem anderen, freien und gleichwertigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigen könnte. Das erhöht Ihre Chancen, entweder den Arbeitsplatz „wiederzubekommen“ oder die Abfindung zu erhöhen.
Wir sind eine ausschließlich auf die Bearbeitung von Arbeitsrechtsfällen und Kündigungsschutzrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Berlin- Lichterfelde- West. Schnelle Hilfe bei Kündigung, Aufhebungsvertrag etc. Rufen Sie einfach unter 030-679665434 an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie erreichen und auch über unser Kontaktformular.