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Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile

Ein Aufhebungsvertrag kann statt einer Kündigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen werden um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Er ist eine gute Alternative zur Kündigung und hat für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer folgende Vor- und Nachteile:

Aufhebungsvertrag – Vorteile und Nachteile für den Arbeitgeber:

Vorteile:

  • Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz (Schwerbehinderte, werdende Mütter, Arbeitnehmer in Elternzeit) können beendet werden, ohne das es der Zustimmung der hierfür zuständigen Behörde bedarf
  • Keine Betriebsratsanhörung notwendig
  • Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden, sie können abgekürzt oder verlängert werden
  • Wenn offensichtlich kein Kündigungsgrund vorliegt, d.h. wenn die Wirksamkeit einer Kündigung fraglich ist, umgeht man ein langes, ungewisses Kündigungsschutzverfahren und das sog. Annahmeverzugslohnrisiko

Nachteile:

  • Arbeitnehmer lassen sich den Aufhebungsvertrag oft „abkaufen“, d.h. Regelungen über eine Abfindungszahlung und ein gutes Zeugnis sind unumgänglich, insbesondere, wenn das Arbeitsverhältnis nicht nur kurze Zeit bestanden hat.

Aufhebungsvertrag – Vorteile und Nachteile für Arbeitnehmer:

Vorteile:

  • Wenn man einen neuen Arbeitsplatz und eine lange Kündigungsfrist hat, kann man das „alte“ Arbeitsverhältnis früher beenden
  • Man kann Regelungen zur Abfindungshöhe, zum Zeugnis, zur Abgeltung des Resturlaubes und zur Freistellung treffen
  • Man umgeht einen Kündigungsschutzprozeß, in dem die Wirksamkeit der Kündigung geprüft wird und dessen Ausgang ungewiss ist
  • Da die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss, kann man eine Verlängerung dieser vereinbaren

Nachteile:

  • Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis löst, ohne einen wichtigen Grund zu haben, kann die Arbeitsagentur den Arbeitnehmer gem. § 159 SGB III mit dem Anspruch auf Bezug des Arbeitslosengeldes sperren. Das ist bei einem Aufhebungsvertrag der Fall, lässt sich aber durch entsprechende Vereinbarungen im Aufhebungsvertrag in der Regel vermeiden.

Was ist bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten?

Der Aufhebungsvertrag sollte nicht etwa per E-Mail oder SMS sondern zu Beweiszwecken schriftlich abgeschlossen werden.

Wenn der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen muss: Wichtig ist dann das der Aufhebungsvertrag so formuliert wird, dass für die Arbeitsagentur klar hervorgeht, das es einen wichtigen Grund gab, weshalb das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag beendet wurde – z.B. weil der Arbeitgeber ansonsten gekündigt hätte.

Wichtig ist das beim Aushandeln und beim Abschluss des Aufhebungsvertrages Fehler vermieden werden, so dass Ihre Interessen gut gewahrt werden.


Ich berate Sie gerne. Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rufen Sie gerne an um einen Beratungstermin im Büro in Berlin-Lichterfelde West (Bezirk Steglitz-Zehlendorf) zu vereinbaren: Telefon: 030 679 665 434